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NWB Nr. 44 vom Seite 3525

Splittingtarif für eingetragene Lebenspartnerschaften?

In 14 Bundesländern wird eingetragenen Lebenspartnerschaften die Aussetzung der Vollziehung gewährt, wenn sie in einem Rechtsbehelfsverfahren die Anwendung des steuerlichen Splittingtarifs beantragen. Nur in Bayern und Sachsen sei dies nicht der Fall, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 17/10740) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucks. 17/10543). Die Fraktion hatte sich nach den Konsequenzen aus mehreren Gerichtsurteilen zugunsten eingetragener Lebenspartnerschaften erkundigt. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat am klargestellt, dass sie eine sofortige Ausweitung des Splittingtarifs auf eingetragene Lebenspartnerschaften ablehnt.