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Haftung des Steuerberaters in der interprofessionellen Sozietät
Anmerkungen zum
Mit Urteil vom - IX ZR 125/10 NWB DAAAE-12909 hat der BGH entschieden, dass in der interprofessionellen Sozietät auch ein Steuerberater-Sozius persönlich für einen Regressanspruch des Mandanten wegen eines beruflichen Fehlers eines Anwalts-Sozius haftet. Der BGH hat damit klargestellt, dass nach seinem Grundsatzurteil vom - II ZR 331/00 NWB UAAAB-98014, mit dem die Rechtsfähigkeit der GbR anerkannt wurde, der Mandatsvertrag regelmäßig mit der Sozietät selbst abgeschlossen wird und alle Sozien – unabhängig davon, ob sie berufsrechtlich das einzelne Mandat bearbeiten dürfen oder nicht – auch persönlich für die Folgen beruflicher Fehler eines Sozius bei der Bearbeitung eines Mandats der Sozietät einzustehen haben.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB RAAAB-05418 ein Vertrag über die Errichtung einer Steuerberater-Sozietät (GbR) aufgerufen werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Grundsätze der Haftung in der Sozietät
1. Zusammenschluss von Steuerberatern in einer Sozietät
Der Steuerberater als „Einzelkämpfer”, der seine Mandanten rundum auf allen Gebieten des Steuerrechts berät, wird sel...