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BFH 27.09.2012 II R 9/11, StuB 20/2012 S. 805

Erbschaft-/Schenkungsteuer | BFH-Vorlage zum BVerfG wegen Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuergesetzes

(1) Der BFH hält § 19 Abs. 1 i. V. mit §§ 13a und 13b ErbStG in der im Jahr 2009 geltenden Fassung wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) für verfassungswidrig, weil die in §§ 13a und 13b ErbStG vorgesehenen Steuervergünstigungen nicht durch ausreichende Sach- und Gemeinwohlgründe gerechtfertigt sind und einen verfassungswidrigen Begünstigungsüberhang aufweisen. Die Verfassungsverstöße führen teils für sich allein, teils in ihrer Kumulation zu einer durchgehenden, das gesamte Gesetz erfassenden verfassungswidrigen Fehlbesteuerung, durch die Stpfl., die die Vergünstigungen nicht beanspruchen können, in ihrem Recht auf eine gleichmäßige, der Leistungsfähigkeit entsprechende und folgerichtige Besteuerung verletzt werden. (2) Die Gleichstellung von Personen der S...