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StuB 20/2012 S. 801

Durchführbarkeit der Investitionen als Voraussetzung der Inanspruchnahme

(1) Zu den Voraussetzungen der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG. (2) Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags kommt gem. nrkr. NWB LAAAE-13712 (BFH-Az.: IV R 14/12) nur für noch durchführbare, objektiv mögliche Investitionen in Betracht. (3) Daran fehlt es, wenn der Betrieb bereits veräußert oder aufgegeben ist oder der Stpfl. bei Abgabe der Steuererklärung für das Kalenderjahr, in dem Investitionsabzugsbeträge geltend gemacht werden, den Entschluss gefasst hat, seinen Betrieb insgesamt zu veräußern oder aufzugeben. (4) Für den Fall der unentgeltlichen Betriebsübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gilt nichts anderes (Bezug: § 7g, § 6 Abs. 3 Satz 3 EStG).