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IWB 20/2012 S. 730

EU-Kommission | Verfahren gegen Deutschland wegen Erbschaftsteuer

[i]Presseinformation IP/12/1018 unter http://europa.eu Die EU-Kommission wird Deutschland wegen seiner Erbschaft- und Schenkungsteuervorschriften beim EuGH verklagen. Nach deutschem Recht wird für geerbte deutsche Vermögenswerte eine höhere Steuerbefreiung gewährt, wenn der Erblasser oder der Erbe in Deutschland lebt, als wenn beide im Ausland leben. Also werden Gebietsfremde für in Deutschland belegene Nachlasswerte höher besteuert als in Deutschland ansässige Personen. Nach Auffassung der Kommission ist diese Bestimmung diskriminierend und stellt eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar.