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Rechtsmissbräuchlichkeit eines Insolvenzantrages
Ein Insolvenzantrag ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn er nur deshalb gestellt wird, um einen unliebsamen Wettbewerber auszuschalten, beispielsweise durch Kauf von Geschäftsanteilen.
Die Gläubigerin beantragte gegen die Schuldnerin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund einer Darlehensforderung von ca. 13 Mio. €. Später stützte sie ihren Antrag leidglich auf eine Teilforderung von 1 Mio. €. Die Schuldnerin legte gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die sofortige Beschwerde beim Insolvenzgericht ein. Sie trug vor, dass die Antragstellerin nur das Ziel verfolge, sie durch den Erwerb der Geschäftsanteile aus dem Wettbewerb zu drängen.
Der BGH verwarf die Beschwerde als unzulässig. Nach § 14 Abs. InsO ist ein Insolvenzantrag nur zulässig, wenn der Antragsteller ein ...