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Track 22 | Umwandlungen: Zurückbehaltung von Forderungen bei Einbringung in eine Sozietät
Der BFH hat über die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die bei der Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Sozietät zurückbehaltenen Honorarforderungen erfolgswirksam im Rahmen der Übergangsbesteuerung als fingierte Privatentnahme oder erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses zu erfassen sind. Da für die Steuerrechtspraxis eine erhebliche Rechtsunsicherheit besteht, hat der BFH das BMF aufgefordert, sich an dem anhängigen Revisionsverfahren zu beteiligen.
Der Bundesfinanzhof hat jüngst das BMF aufgefordert, sich an einem Revisionsverfahren zu beteiligen. Es geht um die Zurückbehaltung von Forderungen bei der Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Sozietät. Das lenkt den Blick auf den Prozess, der in München nun schon einige Zeit unter dem Aktenzeichen anhängig ist.
Der BFH muss über folgenden Sachverhalt entscheiden: Ein Steuerberater führte zunächst eine Einzelpraxis. Er ermittelte seinen Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Dann vereinbarte er mit weiteren Berufskollegen die Gründung einer Sozietät, in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der Steuerberater verpflichtete sich, seine b...