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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 15-18 | Bewirtungskosten: BFH kennt bei Gaststättenrechnungen kein Pardon

Zwei aktuelle BFH-Urteile nehmen wir zum Anlass, die wichtigsten Fragen und Antworten zu Bewirtungskosten als Anregung für das Mandantengespräch in Form einer Checkliste zusammenzustellen. Unbedingt sollten Sie Ihre Mandanten darüber informieren, dass – mit Ausnahme von Kleinbetragsrechnungen – die Angabe des Rechnungsempfängers bei Gaststättenrechnungen unverzichtbar ist. Vom Steuerpflichtigen ausgestellte Eigenbelege oder vorgelegte Kreditkartenabrechnungen reichen nicht aus.

Track 15 | Aktuelles BFH-Urteil zur Nachweispflicht

Keine Feier ohne Meier. Und keine Betriebsprüfung ohne das leidige Thema Bewirtungskosten. – Da ist es natürlich keine gute Nachricht, dass jüngst der Bundesfinanzhof ein großzügiges Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf wieder kassiert hat. Bei der Bewirtung in einer Gaststätte kennt der X. Senat kein Pardon: Die Rechnung muss den Namen des Empfängers enthalten. Abgelehnt hat der BFH, diesmal war es der IV. Senat, zudem die Bewirtungskosten eines Unternehmers bei einer Regatta-Begleitfahrt mit Geschäftspartnern anlässlich der Kieler Woche. In den nächsten Minuten zeigen wir Ihnen nicht nur die Quintessenz aus den ...