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Einkommensteuer | Erschließungsleistungen außerhalb des Grundstücks als Handwerkerleistungen
Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen sei auch zu gewähren, wenn die handwerklichen Arbeiten auf einer öffentlichen Straße vor dem Grundstück erbracht würden. Der Anschluss des Grundstücks stelle im Streitfall eine Modernisierung i. S. des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG a. F. dar. Die Steuerermäßigung sei nicht auf Leistungen beschränkt, die genau innerhalb der räumlichen Grenzen des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Grundstücks erbracht würden. Vielmehr seien Erschließungsleistungen laut dem auch begünstigt, soweit die Arbeiten auf öffentlichem Straßenland vor dem Grundstück durchgeführt wurden. Dem Abzug der begehrten Ermäßigungen stehe auch nicht entgegen, dass die Anschlusskosten den Klägern von einem Träger öffentlicher Gewalt durch Verwaltungsakt auferlegt ...