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BMF 09.10.2012 IV C 1 - S 2252/10/10013, NWB 43/2012 S. 3434

Einkommensteuer | Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Ergänzend zum (BStBl 2010 I S. 94) und unter Berücksichtigung der Änderungen durch das (BStBl 2010 I S. 1305) hat das BMF nun mit Schreiben vom umfangreich zu weiteren Einzelfragen im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer Stellung genommen. Für die Anwendung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne sind die Grundsätze dieses Schreibens auf alle offenen Fälle anzuwenden. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn die Grundsätze für die Kapitalertragsteuererhebung erst zum angewendet werden. Im Übrigen ist dieses Schreiben i. d. F. vom (BStBl 2010 I S. 1305) auf Kapitalerträge, die nach dem zufließen sowie erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden. – Hierzu erscheint in Kürze ein Beitrag in der NWB.