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Neue, besondere Grundsätze für die Verwertung der Arbeiten anderer externer Prüfer
Praktische Implikationen aus IDW PS 320 n. F. für die Jahresabschlussprüfung
Mit Datum vom hat der Hauptfachausschuss des IDW den Prüfungsstandard 320 in neuer Fassung verabschiedet (im Folgenden: IDW PS 320 n. F.) . Damit wird der aktuelle Stand des ISA 600 in die derzeitigen IDW Prüfungsstandards transformiert. IDW PS 320 n. F. ist anzuwenden für alle Konzernabschlussprüfungen über Berichtszeiträume mit Beginn am oder nach dem und ersetzt die bisherige Version des IDW PS 320 (im Folgenden: IDW PS 320 a. F. ). Zur Beantwortung häufig gestellter Fragen zur praktischen Anwendung von ISA 600 bzw. IDW PS 320 n. F. hat das IDW noch zu dessen Entwurf eine darauf gerichtete, gesonderte Zusammenstellung publiziert .
Philipps/Wilting, Neue, besondere Grundsätze für Konzernabschlussprüfungen (IDW PS 320 n. F.), NWB BAAAE-16663
Mit IDW PS 320 n. F. sind die bisherigen allgemeinen Grundsätze für die Verwertung von Arbeiten anderer externer Prüfer bei der Jahresabschussprüfung entfallen.
An ihre Stelle tritt nur subsidiär die sinngemäße Anwendung der (strengen) Grundsätze für die Verwertung der Arbeiten von Teilbereichsprüfern. Spezielle Regelungen in den IDW Prüfungsstandards zur Verwertung gehen vor.
Fäl...