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Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zum Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes im Personennahverkehr
Der dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: (1) Stehen Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 i. V. mit Anhang H Kategorie 5 der 6. EG-RL und Art. 98 Abs. 1 i. V. mit Anhang III Kategorie 5 MwStSystRL unter Beachtung des Neutralitätsprinzips einer nationalen Regelung entgegen, die für die Beförderung von Personen im Verkehr mit Taxen im Nahverkehr den ermäßigten Umsatzsteuersatz vorsieht, wohingegen für die Beförderung von Personen mit sog. Mietwagen im Nahverkehr der Regelsteuersatz gilt? (2) Ist bei der Beantwortung der ersten Frage von Bedeutung, ob Fahrten auf der Grundlage von Sondervereinbarungen mit Großkunden unter nahezu gleichlautenden Bedingungen von Kraftdroschken- bzw. Taxiunternehmern und Mietwagenunternehmern a...