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Körperschaftsteuer | Abtretung der Besserungsanwartschaft auf eine Gesellschafterforderung an einen Anteilserwerber
Nach dem kann eine GmbH die Zahlung auf eine betrieblich begründete Gesellschafterforderung auch dann als Betriebsausgabe abziehen, wenn die Forderung zwischenzeitlich wertlos geworden war, der frühere Gesellschafter und Forderungsinhaber gegen Besserungsschein auf die Forderung verzichtet und die Besserungsanwartschaft später im Zusammenhang mit der Veräußerung des sog. GmbH-Mantels an einen der Erwerber veräußert hatte und [i]infoCenter „Mantelkauf” NWB WAAAB-78592 sodann im Anschluss an eine Verschmelzung auf die GmbH der Besserungsfall eingetreten war (entgegen BStBl 2003 I S. 648, Nr. 2 Buchst. d; Abgrenzung zum , BStBl 2001 II S. 520).
Es handelt sich um einen „Mantelkauf”-Fall aus dem Jahr 2000, der auf der Grundlage von § 8 Abs. 4 KStG 1999 und...