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BGH 15.08.2012 VIII ZR 378/11, NWB 42/2012 S. 3367

Zivilrecht | Widerrufsbelehrungen nach BGB-InfoV sind wirksam

Der Verwender eines durch Rechtsverordnung (hier: Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV) vorgegebenen Musters einer Widerrufsbelehrung kann sich darauf verlassen, dass dieses den gesetzlichen Anforderungen entspricht und damit die Widerrufsfrist in Gang setzt. Damit hat der BGH eine bisher offene Streitfrage entschieden und der in der Instanzenrechtsprechung verbreiteten Auffassung widersprochen, die das in der BGB-InfoV enthaltene Muster mangels hinreichender Ermächtigungsgrundlage und eines Verstoßes gegen die gesetzlichen Belehrungsanforderungen für nichtig befand. Die Verordnungsermächtigung sei vielmehr so zu verstehen, dass dem Verordnungsgeber das Recht eingeräumt war, den Umfang der Belehrung im Interesse des Verbrauchers zu ergänzen bzw. einschränkend zu konkretisieren.

Anmerkung:

Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für d...