Geplante Neuerungen …
… im Reisekostenrecht
Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP haben sich am auf Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht verständigt. Diese sind im Gesetzentwurf zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts enthalten. Am hat bereits eine Anhörung der Verbände im Bundestag stattgefunden. Nach dem Zeitplan soll sich der Bundesrat mit diesem Gesetzesvorhaben bereits am befassen. Die Rechtsänderungen sollen ab 2014 zur Anwendung kommen, somit bleibt ein Jahr zur Umstellung. Seifert stellt ab S. 757 die geplanten Änderungen im Überblick vor.
… in der Unternehmensbesteuerung
Das Europäische Parlament hat am eine nicht rechtsverbindliche Entschließung verabschiedet, nach der die Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) in geänderter Fassung nach einer Übergangsperiode verpflichtend zum Einsatz kommen sollte. Die „letzte Hürde” für den Vorschlag besteht also vorrangig in der Annahme und Umsetzung durch die 27 Mitgliedstaaten. Auch wenn sich zum jetzigen Zeitpunkt einige Länder dagegen entschieden haben, werden wohl die Harmonisierungsbestrebungen in vielen europäischen Unternehmen in naher Zukunft Einzug halten. Im Beitrag von Hubert ab S. 740 wird nach einer kurzen Einführung auf drei wesentliche Änderungen in der künftigen europäischen Unternehmensbesteuerung näher eingegangen.
… bei den Kleinstkapitalgesellschaften durch das MicroBilG
Der Deregulierung kommt im politischen Diskurs hohe Priorität zu, zumindest wenn man die Sonntags- und anderen Reden der Politiker Revue passieren lässt. Gerade die kleinen Gesellschaften, die „Micros”, haben es der EU-Kommission angetan. Sie und in ihrem Gefolge der Rat und das Parlament hatten sich der Rechnungslegungspflichten der Kleinstkapitalgesellschaften und damit nach deutschem Recht auch der Kleinst-Kap & Co.-Gesellschaften angenommen (vgl. zum Referentenentwurf bereits Zwirner, StuB 2012 S. 617). Auf der Grundlage der EU-Richtlinie 2012/6/EU vom hat die Bundesregierung am den Entwurf über den Jahresabschluss von Kleinstkapitalgesellschaften verabschiedet (kurz MicroBilG). Die Micros stellen in systematischer Betrachtung eine Unterform des kleinen Formats i. S. des § 267 Abs. 1 HGB dar. Dieser Gesellschaftsklasse sollen verschiedene Erleichterungen im Rahmen der Rechnungslegung eingeräumt werden. Diese Erleichterungen sind nicht insgesamt anzuwenden, ein cherry picking ist also erlaubt. Hoffmann gibt ab S. 729 eine kurze Würdigung des MicroBilG.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 19/2012 Seite 1
NWB HAAAE-18926