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BFH | Schachtelprivileg für brasilianische Eigenkapitalverzinsung
Zinsen auf das Eigenkapital („juro sobre o capital próprio”) nach Maßgabe der Brasilianischen Gesetze Nr. 9.249/95 und Nr. 9.430/96 sind sowohl Gewinnanteile i. S. des § 26 KStG 1999 und des § 9 Nr. 7 Satz 2 GewStG 1999 als auch – nach dem auch insoweit maßgeblichen deutschen Steuerrecht (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1997) – Dividenden i. S. von Art. 10 Abs. 1 und 5 DBA Brasilien. Als solche sind sie nach Art. 24 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DBA Brasilien von der Bemessungsgrundlage der deutschen Körperschaftsteuer auszunehmen. Die Abziehbarkeit der geleisteten Vergütungen im Quellenstaat (hier: Brasilien) ändert daran mangels eines allgemeinen abkommensrechtlichen Korrespondenzgebots nichts.
Die Klin. hielt 1999 100 % der Anteile an einer Schweizer AG; diese wiederum war zu 26 % an einer brasilianischen Kapitalgesellschaft beteiligt. Die außerordentliche Hauptversammlung der brasilianischen Gesellschaft beschlo...