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Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3304Mit Urteil vom - IX R 67/10 NWB XAAAE-16284 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung zur beschränkten Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aufgegeben und entschieden, dass Schuldzinsen für ein Darlehen, das ursprünglich zur Finanzierung von Anschaffungskosten einer zur Vermietung bestimmten Immobilie aufgenommen wurde, grds. auch dann noch als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden können, wenn das Gebäude veräußert wird, der Veräußerungserlös aber nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen.
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Begründung der Rechtsprechungsänderung
[i]Gesetzgeber hat mit der erweiterten Erfassung von Wertsteigerungen eine Grundentscheidung getroffenDer BFH begründet die Rechtsprechungsänderung sowohl mit der im StEntlG 1999/2000/2002 vom Gesetzgeber getroffenen Grundentscheidung, Wertsteigerungen bei der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Grundstücken innerhalb einer auf zehn Jahre erweiterten Frist zu erfassen, als auch mit der gesetzestechnischen Verknüpfung von privaten Veräußerungsgeschäften mit einer vorangegangenen steuerbaren und steuerpflichtigen Nutzung des Grundstücks durch die Regelung in § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG. Diese Vorschr...