Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 18.04.2012 X R 57/09, BBK 19/2012 S. 870

Buchführung | Bewirtungsrechnung muss auf Steuerpflichtigen ausgestellt sein

Der BFH hat zur Absetzbarkeit von Bewirtungsaufwendungen im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG folgende Grundsätze aufgestellt:

1. Bewirtung in einer Gaststätte: Rechnung erforderlich
[i]Eigenbeleg nicht ausreichend Im Fall einer Bewirtung in einer Gaststätte muss eine Bewirtungsrechnung des Gastwirts vorliegen. Ein Eigenbeleg des Steuerpflichtigen reicht nicht aus. Das Erfordernis einer Bewirtungsrechnung ergibt sich aus Satz 3 des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG, wonach eine Bewirtungsrechnung vorzulegen ist. Dieser Satz 3 verdrängt Satz 2, der Bewirtungen außerhalb einer Gaststätte, z. B. in den eigenen Geschäftsräumen, betrifft und keine Rechnung des Gastwirts verlangt.

2. Bewirtungsrechnung über 150 € muss an Steuerpflichtigen adressiert sein
[i]Steuerpflichtiger muss in der Rechnung genannt werdenIst der Bruttobetrag der Bewirtungsrechnung höher als 150 €, muss die Rechnung an den bewirtenden S...