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BFH 20.06.2012 14 K 4685/09, BBK 19/2012 S. 877

Kfz-Nutzung | Mindestanforderungen an ein Fahrtenbuch

Die private Kfz-Nutzung erfolgt entweder mit der sog. 1 %-Regel oder mit einem Fahrtenbuch. Wählt der Arbeitnehmer oder Unternehmer die Fahrtenbuchmethode, sind strenge formale Bedingungen einzuhalten, die der präzisiert hat.

Das Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden, um nachträgliche Einfügungen oder Änderungen auszuschließen oder als solche erkennbar zu machen. Hierfür hat das Fahrtenbuch aufzuführen:

  • das Datum,

  • das Fahrtziel,

  • den Gesamtkilometerstand zum Anfang und Ende der Fahrt,

  • namentlich den jeweils aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner, oder, wenn es kein Kundenbesuch war,

  • den konkreten Zweck der Fahrt, z. B. Tanken.

[i]Im Urteilsfall: Fahrtenbuch mit wenigen Angaben Urteilsfall: In dem entschiedenen Fall enthielt das Fahrtenbuch neben d...