Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden
Mit hat der BFH in der Sache VI R 47/11 NWB HAAAE-18028 entschieden, dass die betriebliche Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers unabhängig von der Dauer des Einsatzes eines Arbeitnehmers nur dann regelmäßige Arbeitsstätte sein kann, wenn der Arbeitgeber dort über eine eigene Betriebsstätte verfügt.
Die Kläger sind Eheleute, die in den Streitjahren (2006 und 2007) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger ist als Elektromonteur seit Mai 1974 bei der Firma X beschäftigt. Seit Juli 1987 ist er für seinen Arbeitgeber im Kraftwerk Y tätig.
In den Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre machte der Kläger im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in Y stehende Kosten nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung geltend. Die „steuerfreien Zahlungen des Arbeitgebers” gab er mit 4.195 € (2006) bzw. 4.225 € (2007) an. Aufgrund Kontrollmaterials stellte das Finanzamt fest, dass der Arbeitgeber in den Streitjahren Aufwendungen, ermittelt nach den Grundsätzen einer sog. Einsatzwechseltätigkeit, in Höhe von 10.146 € (2006) bzw. 10.245 € (2007) steuerfrei ersetzt hatte.
Das Finanzamt erhöhte daher die erklärten Einnah...