Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ertragsteuerliche Behandlung des Verzichts auf den future service einer Pensionszusage
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAE-18048 Das NWB JAAAE-15778 hat die lang ersehnte Rechtssicherheit über die Rechtsfolgen bei Verzicht auf den future service einer Pensionszusage gebracht. Es ist nun klar, dass die Pensionszusage in einen past service und einen future service aufgespalten werden kann und ein Verzicht ausschließlich auf den future service möglich ist und nicht zu Lohnzufluss und verdeckter Einlage, sondern lediglich zu einer Anpassung der Pensionsrückstellung führt. Dazu gibt das BMF-Schreiben auch eine Anleitung, wie die Aufteilung erfolgt, so dass jeder Steuerberater die erdienten/nicht erdienten Teile der Pensionszusage berechnen kann. Bisher nicht diskutiert sind aber die sich daran anschließenden folgenden Fragen:
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
[i]Quotierungsklausel ist obsolet Vorzeitiges Ausscheiden: Es sollte klargestellt werden, dass der nach dem Verzicht auf den future service verbliebene erdiente Teil auch bei einem späteren vorzeitigen Ausscheiden des Gesellschafter-Geschäftsführers erdient bleibt, dem Gesellschafter-Geschäftsführer also der erdiente Anteil auch dann vollständig erhalten bleibt. Dies ist unabhängig von der (weiteren) Existe...