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Urheberrecht | Anspruch einer Miturhebergesellschaft auf angemessene Vergütung
Erhält ein Urheber für sein Werk keine angemessene Vergütung, kann er von seinem Vertragspartner eine Vertragsänderung verlangen, die zu einer solchen Vergütung führt (§ 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG). Diese Vorschrift gilt entsprechend für mehrere Urheber (hier: Kommunikationsdesigner), die ihre Werke durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) verwerten, deren alleinige Gesellschafter sie sind. Sinn der Vorschrift ist es, die durch das wirtschaftliche Ungleichgewicht der Vertragsparteien gestörte Vertragsparität zwischen Urhebern und Verwertern herzustellen und die strukturell bedingte wirtschaftliche und organisatorische Unterlegenheit der Kreativen gegenüber den Primärverwertern ihrer Werke zu korrigieren. Dieser Zielsetzung widerspräche es, wenn die Stellung von Urhebern, die ihre Werke gemeinsam verwerten, n...