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NWB Nr. 40 vom Seite 3214

Das Umsatzsteuer-Karussellgeschäft im Licht der aktuellen Rechtsprechung

Dr. Matthias H. Gehm

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3237Mit Urteil vom - Rs. C-80/11 und C-142/11 NWB BAAAE-12645 hat der EuGH zur Versagung des Vorsteuerabzugs in einem vermeintlichen Betrugssystem Stellung bezogen. Auch der BFH hat sich in mehreren Entscheidungen zur innergemeinschaftlichen Lieferung positioniert, die insofern für grenzüberschreitende Umsatzsteuer-Karusselle Relevanz in steuerlicher, aber auch strafrechtlicher Hinsicht haben.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Vorsteuerabzug im Karussell

[i]FinVerw muss nachweisen, dass Stpfl. Kenntnis vom Karussel hatte bzw. hätte haben müssenBereits in Sachen Optigen Ltd. u. a. hatte der , C-355/03 und C-484/03 NWB FAAAB-80341 entschieden, dass einem Unternehmer nicht der Vorsteuerabzug versagt werden könne, nur weil er in ein Umsatzsteuer-Karussell eingebettet gewesen sei. Vielmehr könne dies nur gelten, wenn er um diesen Umstand wusste bzw. wissen konnte. Der EuGH hat nunmehr klargestellt, dass die Finanzverwaltung anhand objektiver Tatsachen nachweisen müsse, dass diese Kenntnis beim Steuerpflichtigen bestand bzw. er diese Kenntnis hätte haben müssen. Der , BStBl 2009 II S. 315) hatte in der Vergangenheit die Beweislast diesbezüglich beim Steuerpflichtige...