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BFH 25.4.2012 I R 2/11, StuB 18/2012 S. 724

Drittanfechtungsrecht des einbringenden Gesellschafters bei Streitigkeiten über die Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens

(1) Wird eine mehrheitliche GmbH-Beteiligung in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, so folgt aus § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995, dass im Rahmen der Besteuerung des Einbringenden nicht geprüft werden kann, ob der von der übernehmenden Kapitalgesellschaft angesetzte Wert zutreffend ermittelt worden ist. Vielmehr ist der Einbringende insoweit grundsätzlich an jenen Wert gebunden; er kann nicht mit einem Rechtsbehelf gegen den ihn betreffenden Einkommensteuerbescheid, sondern nur im Wege der Drittanfechtung der gegenüber der übernehmenden Kapitalgesellschaft für das Einbringungsjahr ergangenen Körperschaftsteuerfestsetzung geltend machen, dass der bei der aufnehmenden Kapitalgesellschaft angesetzte Wert überhöht ist und sich daraus für ihn – den Einbringenden – wegen § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 eine überhöhte Steuerfes...