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Update elektronische Rechnung
Anmerkungen zum
Mit Datum vom hat das BMF das seit langem angekündigte Schreiben zur elektronischen Rechnungsstellung bekannt gemacht. Damit bringt die Finanzverwaltung ein Jahr nach der durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 geschaffenen Neuregelung für die Rechnungslegungsvorschriften, insbesondere elektronische Rechnungen, Rechtssicherheit für die Praxis. Der folgende Beitrag nimmt ein Update zum Beitrag aus Heft 5/2012 vor und zeigt wesentliche Änderungen zum Entwurfsschreiben. Das ändert den sog. „Umsatzsteueranwendungserlass” (UStAE) in den nachfolgend näher bezeichneten Bestimmungen.
Nach gelten Rechnungen, die von Standard-Telefax an Standard-Telefax oder von Computer-Telefax/Faxserver an Standard-Telefax übermittelt werden, als Papierrechnung i. S. des § 14 Abs. 1 Satz 7 UStG. Lesbarkeit i. S. des § 14 Abs. 1 Satz 2 UStG ist immer dann gegeben, wenn sie für das menschliche Auge lesbar ist.
Wenn eine Gutschrift ausgestellt wird, ist der leistende Unternehmer als Gutschriftempfänger zur Durchführung des innerbetrieblichen Kontrollverfahrens entsprechend den Bestimmungen des § 14 Abs. 4...