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IWB Nr. 18 vom Seite 682

Subpart F und die §§ 714 AStG im konzeptionellen Vergleich und im Spiegel aktueller Entwicklungen (Teil II)

Deutsche und US-Hinzurechnungsbesteuerung

Prof. Dr. Gerhard Kraft und Diana Beck

In der IWB 17/2012 S. 629 erfolgte ein konzeptioneller Vergleich der US-amerikanischen Regelungen mit den deutschen Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Intention, der steuersystematischen Hintergründe sowie ihres persönlichen und ihres sachlichen Anwendungsbereichs. Die folgende Darstellung widmet sich, daran anknüpfend, den Rechtsfolgen sowie den Check-the-box-Regelungen.

V. Rechtsfolgen

1. Hinzurechnung und Hinzurechnungsbetrag

[i]In den USA periodengleiche Hinzurechnung pro rata share Die Rechtsfolgen der US-Hinzurechnungsbesteuerung sind mit jenen gleichzusetzen, die im Zuge einer tatsächlichen Gewinnausschüttung am letzten Tag des Steuerjahres eingetreten wären (deemed dividend). Die Zurechnung der Subpart-F-Einkünfte erfolgt – im Gegensatz zum deutschen Recht – periodengleich beim US-Anteilseigner äquivalent zu dessen Beteiligung (pro rata share, Sec. 951(a)(1)(A)(i) IRC). In die Hinzurechnungsbeteiligung sind indirekte Beteiligungen, anders als zurechenbare Anteile (constructive ownership), einzubeziehen.

[i]Quotale Hinzurechnung entsprechend dem Nennkapital Die Quote der Hinzurechnung ist entscheidend von der Beherrschungsbeteiligung (control test) abzugrenzen. Wie auch im deutschen Syst...