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BFH 6.6.2012 I R 52/11, IWB 18/2012 S. 651

BFH | Schachtelprivileg für Ausschüttungen einer französischen SICAV

Die Gewährung des abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs für Ausschüttungen einer französischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer société d´investissement à capital variable (SICAV) an eine deutsche Kapitalgesellschaft ist zwar nicht deswegen ausgeschlossen, weil die SICAV von der französischen Körperschaftsteuer persönlich befreit ist. Sie setzt jedoch voraus, dass es sich bei der SICAV nach deutschem Recht um eine Kapitalgesellschaft handelt, die in Frankreich nach Maßgabe von Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a DBA-Frankreich 1959/1989 aufgrund ansässigkeitsbegründender Merkmale prinzipiell steuerpflichtig ist.

Hinweis:

[i]Ansässigkeit und unmittelbare Steuerpflicht in Frankreich sind entscheidendIm Streitfall war die Klin., eine GmbH, mit mehr als 10 % an einer französischen SICAV beteiligt und hatte von dieser in den Streitjahren...