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NWB BB 10/2012 S. 292

Insolvenzantrag: Beachtung der 3-Wochen-Frist

Mandanten haben bei einer Liquiditätslücke zur Vermeidung eines Insolvenzantrags nur drei Wochen Zeit, sich ausreichend Geldmittel zu beschaffen, um ihre Schulden zu begleichen. Kann die Lücke nicht geschlossen werden bzw. ist die Lücke größer als 10 % der gesamten Verbindlichkeiten des Unternehmens, ist das Unternehmen zahlungsunfähig und muss Insolvenz anmelden.

Auch, wenn die Lücke 10 % unterschreitet, gleichzeitig aber absehbar ist, dass sie in näherer Zukunft wieder größer wird, muss ein Betrieb Insolvenz anmelden.

Download-Tipp

Informieren Sie Ihre Mandanten und schauen Sie bei der Erstellung von Monatsabschlüssen nach, welche weiteren Mandanten evtl. betroffen sein können. Bei der frühzeitigen Erkennung von drohenden Liquiditätslücken unterstützen Sie die Ber...