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Einreise und Aufenthalt von hochqualifizierten Drittstaatenangehörigen
Am 1. 8. 2012 ist das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union (HQRLUmsG) in Kraft getreten (BGBl 2008 I S. 162). Im Mittelpunkt dieser Regelung steht die sog. Blaue Karte EU.
Mit der „Blauen Karte EU” soll Akademikern und ähnlich qualifizierten Arbeitnehmern der Zuzug und der Aufenthalt im Inland erleichtert werden. Die „Blaue Karte EU” erhält man, wenn ein Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber vorgelegt wird und das Gehalt mehr als 44.800 € pro Jahr beträgt. Bei Berufen, in denen bereits ein Fachkräftemangel besteht (Ärzte oder Ingenieure), reicht bereits ein Gehalt von 34.944 €. Die Gehaltshöhe wird jährlich durch das Bundesamt für Inneres im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Bei nachgewiesenen Deutschkenntnissen kann im Falle der „Blauen K...