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NWB direkt Nr. 39 vom Seite 1021

Die Erwerbsobliegenheit der Ehefrau nach Trennung und Scheidung

Dr. Wolfram Viefhues

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAE-17326 Bei Streitigkeiten über den Ehegattenunterhalt kommt der Frage der Erwerbsobliegenheit der unterhaltsberechtigten Ehefrau entscheidende Bedeutung zu. Dabei ist zwischen dem Zeitraum des Getrenntlebens und der Zeit ab Rechtskraft der Scheidung zu unterscheiden. Im Ergebnis hat das seit dem geltende Unterhaltsrecht die Anforderungen der Ehefrau – ob geschieden oder noch getrennt lebend –, einer eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen zu müssen, deutlich verschärft. Auch die Betreuung einer oder mehrerer aus der Ehe hervorgegangener Kinder schützt die Ehefrau nicht davor, in erster Linie durch eigene Arbeit selbst für den Unterhalt sorgen zu müssen. Jedoch handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen; eine Schematisierung lehnt der BGH ab. Wird dieser Erwerbsobliegenheit nicht genügt, werden erzielbare – hypothetische – Einkünfte angerechnet. Dabei müssen realistische Maßstäbe zugrunde gelegt werden.

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Geschiedenenunterhalt

[i]Grundsatz der wirtschaftlichen EigenverantwortungFür den nachehelichen Unterhalt gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung, aus dem sich auch die grundsätzliche Erwerbsobliegenheit der geschied...