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NWB Nr. 39 vom Seite 3143

Stolpersteine beim Erwerb einer freiberuflichen Praxis

Alexander Hamminger

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3187Ein Vertrag über den Kauf einer freiberuflichen Praxis ist wegen Verstoßes gegen die berufsrechtliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit von Anfang an nichtig, wenn der Verkäufer dem Käufer die bestehenden Mandatsverhältnisse ohne die vorherige Zustimmung der betroffenen Mandanten offenbart (zuletzt NWB UAAAE-17189). Zudem droht neben berufsrechtlichen Folgen eine Strafbarkeit wegen Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 Abs. 1 StGB). Die Zustimmung der Mandanten zur Mandatsübertragung muss nach der Rechtsprechung des BGH ausdrücklich erfolgen und kann nicht durch konkludentes Verhalten erteilt werden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Verstoß gegen Verschwiegenheitsverpflichtung

[i]Vertrag ist nichtig und führt zur RückabwicklungDie Entscheidung des OLG Hamm zeigt anschaulich die Stolpersteine, die sich anlässlich des Erwerbs einer freiberuflichen Praxis aus dem Verschwiegenheitsgrundsatz auftun können. Wenn die Verpflichtung zur Einhaltung berufsrechtlicher Verschwiegenheitspflichten missachtet wird, ist der Vertrag i. d. R. nichtig und damit zurückabzuwickeln. Etwas anderes kann sich ausnahmsweise dann ergeben, wenn die Verpflichtung zur ...