Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die ertragsteuerliche Transparenz der Zebragesellschaft
Übertragung von Wirtschaftsgütern auf Zebragesellschaften –
[i]BFH, Urteil vom 26. 4. 2012 - IV R 44/09 NWB VAAAE-14040; vom 19. 10. 2010 - I R 67/09, BStBl 2011 II S. 367 Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die sowohl gewerbliche als auch vermögensverwaltende Gesellschafter hat (Zebragesellschaft), gilt im Grundsatz für ertragsteuerliche Zwecke als transparent. Fraglich ist jedoch, wie weit diese grundsätzliche Transparenz reicht. Der BFH hat in kurzer zeitlicher Abfolge zweimal zur Zebragesellschaft Stellung genommen. Der IV. Senat hat mit Urteil vom - IV R 44/09 NWB VAAAE-14040 unter Betonung der ertragsteuerlichen Transparenz der Zebragesellschaft entschieden, dass die Veräußerung eines Wirtschaftsguts an eine Zebragesellschaft [i]Bode, NWB 38/2012 S. 3076 von einem gewerblich beteiligten Gesellschafter insoweit nicht zur Aufdeckung von stillen Reserven führt, als der veräußernde Gesellschafter an der Zebragesellschaft beteiligt ist. Demgegenüber versagte der I. Senat in seiner Entscheidung vom - I R 67/09 (BStBl 2011 II S. 367) die Anwendung der erweiterten gewerbesteuerlichen Grundstückskürzung, wenn eine Immobilie nicht direkt, sondern mittelbar über eine Zebragesellschaft gehalten wird. Nachstehend wird der Frage nachgegangen, ob zwischen diesen beiden Entscheidungen ein Widerspruch besteht und a...