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BBK Nr. 18 vom Seite 853

Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG n. F. ohne Finanzierungszusammenhang?

Konsequenzen der neuen BFH-Rechtsprechung

Stefan Kolbe

[i]BFH, Urteil vom 17. 1. 2012 - VIII R 48/10 NWB LAAAE-08765Gute Nachrichten für kleine und mittlere Betriebe: Der BFH hat die Voraussetzungen für die (nachträgliche) Bildung eines Investitionsabzugsbetrags gelockert. Nach dem Urteil vom hält der BFH nunmehr den bisher geforderten Finanzierungszusammenhang zwischen Investition und Investitionsabzugsbetrag für entbehrlich. Der Beitrag zeigt die Auswirkungen dieser der Auffassung der Finanzverwaltung widersprechenden Rechtsprechung auf.

I. Einführung

[i]infoCenter, Investitionsabzugsbetrag NWB DAAAC-65919Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurden die bisherigen Regelungen in § 7g Abs. 3 bis 7 EStG a. F. zur Bildung einer Ansparrücklage bei der Anschaffung oder Herstellung von neuen beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens durch die Regelungen des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g Abs. 1 Satz 1 EStG) ersetzt. Mit der Neuregelung hat der Gesetzgeber zugleich wesentliche Merkmale der zu § 7g Abs. 3 EStG a. F. ergangenen Rechtsprechung sowie der Verwaltungsauffassung in das Gesetz übernommen (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG).

[i]Definition „Finanzierungszusammenhang”Die ständige Rechtsprechung zu § 7g EStG a. F. setzte u. a. voraus, dass die voraussichtliche Investition im Sinne des § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG a. F. auf eine noch durchführbare, objektiv mögliche Investition gerichtet war (Finanzie...