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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 9 K 9200/07

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 11 Abs. 2, AO § 15, BGB § 1902, BGB § 181

Fremdüblichkeit eines Darlehensvertrages zwischen nahen Angehörigen bei fehlendem Nachweis des Interesses des Darlehensgläubigers an einer Novation

Leitsatz

1. Zinsaufwendungen für ein Darlehen, welches in Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Steuerberatersozietät von einem inzwischen – vom Steuerpflichtigen – betreuten Angehörigen im hohen Alter ausgereicht wurde und nunmehr vorgeblich durch die einzelunternehmerische Tätigkeit als Steuerberater, welche sich nicht als bloße Einzelrechtsnachfolge darstellt, veranlasst ist, sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Novation im alleinigen oder überwiegenden Interesses des Darlehensgläubigers erfolgt ist.

2. Die Behauptung einer mündlichen Novationsvereinbarung genügt den Darlegungserfordernissen nicht, wenn aufgrund des hohen Alters und des Gesundheitszustandes des Darlehensgebers aus Gründen der Rechtssicherheit eine solche Vereinbarung unter fremden Dritten nicht denkbar ist.

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 6 Nr. 3
DStRE 2013 S. 130 Nr. 3
Ubg 2013 S. 189 Nr. 3
CAAAE-17023

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