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BFH 02.08.2012 IV R 25/09, NWB 38/2012 S. 3066

Einkommensteuer | Kosten für Schiffsreise mit Geschäftspartnern grundsätzlich nicht abziehbar

Lädt der Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise ein, sind nach dem die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Bewirtungen ungeachtet ihrer betrieblichen Veranlassung nicht abziehbar, wenn ein Zusammenhang mit der Unterhaltung der Teilnehmer oder der Repräsentation des Unternehmens nicht ausgeschlossen werden kann.

Anmerkung:

Kurz und bündig hat der BFH den Betriebsausgabenabzug von 10.959,88 € zuzüglich Umsatzsteuer vollends (einschließlich der darin enthaltenen Bewirtungskosten) abgelehnt, die eine GmbH & Co. KG mit 28,5 Mio. € Jahresumsatz für das Chartern eines historischen Segelschiffs für eine sog. Regatta-Begleitfahrt anlässlich der Kieler Woche aufwendete. Teilgenommen hatten 50 geschäftlich verbundene Personen, u. a. 13 Mitarbeit...