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BFH 04.07.2012 II R 38/10, NWB 38/2012 S. 3069

Erbschaftsteuer | Vorschriften des Saarvertrags zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung nicht mehr anwendbar

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein auf ausländischem Recht (hier: Anwachsungsklausel nach französischem Ehegüterrecht) beruhender Erwerb von Todes wegen kann der inländischen Erbschaftsteuer unterliegen. (2) Die Vorschriften des Saarvertrags zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sind seit dessen Außerkrafttreten am nicht mehr anwendbar. Die Verwaltungsanweisungen, durch die ihre weitere Anwendung angeordnet wurde, sind für die Gerichte nicht verbindlich und begründen keinen Vertrauensschutz zugunsten der Steuerpflichtigen.

Anmerkung:

Der BFH unterwirft den todesfallberechtigten Erwerb von Inlandsvermögen nach § 3 ErbStG der Erbschaftsteuer, wenn das einschlägige ausländische Erb- und Güterrecht Wirkungen hervorruft, die einer Erbschaft nach deutschem Erbrecht ...