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NWB Nr. 38 vom Seite 3075

Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013

[i]Entwurf sieht Anstieg der Rechengrößen vorDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 6. 9. 2012 den Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013 vorgelegt. Die Lohnzuwachsrate 2011 machte gegenüber 2010 in den alten Ländern 3,07 % und in den neuen Ländern 2,95 % aus; entsprechend sieht der Entwurf 2013 einen Anstieg für die Rechengrößen 2013 vor.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird 2013 wohl von 3.825 € im Monat bzw. 45.900 € im Jahr auf 3.937,50 € (47.250 €) steigen. Der Arbeitnehmeranteil (zz. 8,2 %) zur Krankenversicherung wird danach maximal 322,88 € im Monat betragen.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

[i]Im Gegensatz zu 2012 erfolgt auch eine Erhöhung der Bezugsgröße OstDie Beitragsbemessungsgrenzen sollen in der allgemeinen Renten- und in der Arbeitslosenversicherung auf (West) 69.600 € (monatlich 5.800 €), (Ost) 58.800 € (monatlich 4.900 €) angehoben werden – in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf (West) 85.200 € (monatlich 7.100 €) und (Ost) 72.600 € (monatlich 6.050 €). Die Bezugsgröße (West) wird sich im kommenden Jahr voraussichtlich auf 32.340 € (monatlich 2.695 €) belaufen, die Bezugsgröße (Ost) wird auf einen Betrag von 27.300 ...