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Verfahrensfragen der Erstattung gemeinschaftsrechtswidriger Quellensteuern
BFH beseitigt Rechtsunsicherheiten über Verfahrensweg und Zuständigkeit
Bei beschränkt Steuerpflichtigen ist – sofern keine Freistellungs- oder Erstattungsvorschrift eingreift – die deutsche Steuerpflicht hinsichtlich inländischer Kapitaleinkünfte grundsätzlich durch den Steuerabzug abgegolten. Der die deutsche Besteuerungspraxis insoweit als gemeinschaftsrechtswidrig erklärt (Rs. C-284/09, Kommission gegen Deutschland NWB TAAAD-95597). Ein ähnlicher Verfahrensausgang ist in weiteren bereits beim EuGH anhängigen Verfahren zu erwarten. Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung stellt sich die Frage, wie betroffene Steuerausländer einen Erstattungsanspruch gemeinschaftsrechtswidrig einbehaltener Quellensteuern auf nationaler Ebene verfahrensrechtlich ohne nationale Erstattungsgrundlagen durchsetzen können. Hierzu hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei kürzlich veröffentlichten Parallelentscheidungen geäußert. Im Folgenden werden die Meinungen der Literatur und im Anschluss daran die Rechtsprechung des BFH dargestellt, bevor eine abschließende Handlungsempfehlung gegeben wird.
I. Hintergrund
[i]Verfahrensrechtlicher Weg der Erstattung ist gemeinschaftsrechtlich nicht vorgegeben…Das Gemeinschaftsrecht sieht kein eigenständiges Verfahren zur Erstattung gemeinschaftsrechtswidrig de...