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Berufsrecht | Beitragsverweigerungsrecht gegenüber berufsständischem Versorgungswerk
Einem (Pflicht-)Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks steht ein Recht zur Verweigerung der Zahlung seiner satzungsgemäßen Versorgungsbeiträge als Mittel der Selbsthilfe wegen einer vermeintlich fehlerhaften und die Auswirkungen der Finanzkrise nicht berücksichtigenden Anlagestrategie des Versorgungswerks nicht zu. Ihm bleibt insoweit lediglich unbenommen, entweder konkrete Handlungen der Organe des Versorgungswerks einer gerichtlichen Kontrolle zuzuführen oder körperschaftsintern auf die Mittelverwendung Einfluss zu nehmen und auf eine Sanktionierung eines etwaigen Fehlverhalten hinzuwirken.