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BMF 30.08.2012 IV C 4 – S 2223/07/0018 :005, NWB 37/2012 S. 2986

Einkommensteuer | Steuerlicher Spendenabzug

Das zur Verwendung der verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen i. S. des § 50 Abs. 1 EStDV Stellung genommen. Die Zuwendungsbestätigungen können vom jeweiligen Zuwendungsempfänger anhand dieser Muster selbst hergestellt werden. Hierzu führt das BMF u. a. aus: In einer auf einen bestimmten Zuwendungsempfänger zugeschnittenen Zuwendungsbestätigung müssen nur die Angaben aus den veröffentlichten Mustern übernommen werden, die im Einzelfall einschlägig sind. Die Wortwahl und die Reihenfolge der vorgegebenen Textpassagen in den Mustern sind beizubehalten, Umformulierungen [i]infoCenter „Spenden” NWB DAAAB-13232 sind unzulässig. Handelt es sich um eine Sachspende, sind in die Zuwendungsbestätigung genaue Angaben über den zugewendeten Gegenstand aufzunehmen.