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FG Münster Urteil v. - 1 K 2876/09 EZ EFG 2012 S. 1903 Nr. 20

Gesetze: EigZulG § 4 Satz 2

Eigenheimzulage:

Keine unentgeltliche Miteigentumsanteilsüberlassung, wenn im begünstigten Eigenheim verbliebener Ehegatte sämtliche Darlehensverbindlichkeiten bedient und alle Nebenkosten trägt

Leitsatz

Ein Anspruch auf Eigenheimzulage für einen Miteigentumsanteil, den ein geschiedener Ehegatte ohne Ausgleichszahlung dem verbliebenen Ehegatten überlässt, besteht für den weggezogenen Ehegatten nicht, wenn dieser sämtliche Verbindlichkeiten des Eigenheims trägt und alle laufenden Kosten des Eigenheims selbst bestreitet.

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 9 Nr. 50
DStRE 2014 S. 149 Nr. 3
EFG 2012 S. 1903 Nr. 20
UAAAE-16139

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