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Umsatzsteuer | BMF zur Entstehung der USt bei unrichtigem Steuerausweis
Das BMF nimmt zur Entstehung der Umsatzsteuer bei unrichtigem Steuerausweis gem. § 14c UStG Stellung. Danach gilt:
Weist der Unternehmer für eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung versehentlich einen überhöhten Steuersatz von 19 % statt 7 % aus, entsteht die USt bereits mit Erbringung der Leistung (§ 13 Abs. 1 Nr. 3, 1. Halbs. UStG).
[i]Bei überhöhtem Steuersatz Entstehung im Zeitpunkt der LeistungU liefert im Januar 2012 Gemüse und stellt im Februar eine Rechnung mit einer USt von 19 % aus. Die überhöhte USt entsteht im Monat der Lieferung, also Januar 2012.
Weist der Unternehmer hingegen für eine nicht steuerbare oder steuerfreie Leistung gesondert USt aus, entsteht die USt erst mit Ausgabe der Rechnung.
[i]Bei nicht steuerbaren oder steuerfreien Leistungen Entstehung mit Ausgabe der RechnungU veräußert im Januar 2012 sein Unternehmen (nicht steuerbar gem. § 1 Abs. 1a UStG) und stellt im Februar 2012 ...