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BBK Nr. 17 vom Seite 794

Neues Sanierungsangebot bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Anforderungen an das Rechnungswesen durch das ESUG

Prof. Dr. Harald Ehlers

[i]Pape/Uhländer, NWB Kommentar zum Insolvenzrecht, NWB Verlag, Herne 2012, erscheint in KürzeDas Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), dessen wesentliche Teile am in Kraft getreten sind, bietet mit dem sog. Schutzschirmverfahren ein neues (starkes) Sanierungsangebot. Ziele sind die Entstigmatisierung der Insolvenz als Bankrott und die Zusicherung „Herr des Unternehmens” auch in der Insolvenz zu bleiben. Zweckmäßig ist die unternehmerische Nutzung dieses Sanierungsinstruments bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. [i]Haarmeyer/Buchalik, Sanieren statt Liquidieren, NWB Verlag, Herne 2012, erscheint in KürzeDie Zahlungsunfähigkeit und damit auch die Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens werden zuerst im Rechnungswesen bemerkt, und so ist es die Aufgabe der Mitarbeiter im Rechnungswesen, das Schutzschirmverfahren als Sanierungsoption anzustoßen. Die Haltung, in der Unternehmenskrise die besonderen Sanierungsoptionen der InsO nicht in Betracht zu ziehen, ist nicht mehr zeitgemäß.

I. Die Vorteile der Sanierung über eine Insolvenz

1. Vermeidung von Haftungs- und Strafbarkeitsgefahren

[i]Arbeitshilfe: Checkliste zu Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken NWB VAAAD-24969Bei insolvenzantragspflichtigen Unternehmen bestehen Strafbarkeits- und Haftungsgefahren für die an der Krisenbewältigung beteiligten Geschäftsführer, Gesellschafter, Berater und Kreditinstitute. Zu nennen sind h...