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Das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) – Darstellung und Würdigung der Konsequenzen
Bürokratie-Abbau durch weniger Offenlegung?
[i]NWB ReformRadar unter www.nwb.de, ReferentenentwurfKaum ist das BilMoG in der Praxis verarbeitet, legt das Bundesministerium der Justiz mit Stand den Referentenentwurf eines Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes vor – MicroBilG. Ein Gesetzentwurf soll zügig folgen und das Gesetz noch im Jahr 2012 verabschiedet werden, so dass es dann noch für den Jahresabschluss 2012 Wirkung entfalten könnte. Im Kern erhalten durch das MicroBilG sog. Kleinstkapitalgesellschaften die Möglichkeit, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses auf einen Anhang zu verzichten und die elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses zu unterlassen. Stattdessen müssen sie dann die (extrem aggregierte) Bilanz bei der zuständigen [i]Dritte erhalten auf Antrag eine Kopie der BilanzStelle einreichen, so dass Dritten auf Antrag eine Kopie der Bilanz zur Verfügung gestellt werden kann.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Europarechtlicher Hintergrund
[i]Vorschlag der EU-Kommission zur DeregulierungIm Jahr 2008 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, Kleinstkapitalgesellschaften aus dem Anwendungsbereich der 4. EG-Richtlinie zu entlassen. Begründung: Es bestünde kein europäischer Regelungsbedarf für die Rechnungslegung und die Offenlegung von Jahresa...