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LAG Schleswig-Holstein 10.11.2011 5 Sa 227/11, NWB 36/2012 S. 2904

Insolvenzrecht | Anfechtung von Gehaltszahlungen

Soweit Gehaltszahlungen der Vergütung fälliger Gehälter aus dem jeweiligen Vormonat dienen, unterliegen sie als privilegiertes Bargeschäft i. S. des § 142 InsO nicht der Deckungsanfechtung nach § 130 Abs. 1 InsO, sondern der Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO, welche der künftige Insolvenzschuldner deshalb mit Benachteiligungsvorsatz zulasten seiner Gläubiger vorgenommen haben muss. Dies ist aber nicht der Fall, wenn er eine kongruente Gegenleistung für die von ihm empfangene (Arbeits-)Leistung erhält, [i]BGH, Beschluss vom 16. 7. 2009 - IX ZR 28/07 NWB LAAAD-27693 die er zur Fortführung seines Unternehmens dringend benötigt und die damit letztlich auch seinen Gläubigern nützt.

Anmerkung:

Ein vom Arbeitgeber in der Krise gezahltes Entgelt für vom Arbeitnehmer in den vorhergehenden drei Monaten erbrachte Arbeitsleistungen erfüllt stets die Voraus...