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Grunderwerbsteuer | Erwerb eines Grundstücks vom eingetragenen Lebenspartner
Nach dem ist es ernstlich zweifelhaft i. S. des § 69 FGO, ob § 3 Nr. 4 GrEStG (i. d. F. bis zur Änderung durch das JStG 2010) insoweit gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als zwar der Grundstückserwerb durch den Ehegatten, nicht aber durch den eingetragenen Lebenspartner des Veräußerers von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Bei Erwerb eines Grundstücks vom eingetragenen Lebenspartner hat der Erwerber ein berechtigtes Interesse, dass das Finanzamt die bereits entrichtete Grunderwerbsteuer im Wege einer Aufhebung der Vollziehung vorläufig erstattet.