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NWB Nr. 35 vom Seite 2836

Aktivierung von Einzahlungen in die Instandhaltungsrückstellung

Anmerkungen zum

Kerstin Löbe

[i]BFH, Beschluss vom 5. 10. 2011 - I R 94/10, BStBl 2012 II S. 244Mit (BStBl 2012 II S. 244) hat der BFH erstmals zur Frage der steuerlichen Behandlung von Einzahlungen in Instandhaltungsrückstellungen bei einem bilanzierenden Gewerbetreibenden Stellung genommen. Ein bilanzierender Gewerbetreibender, der eine Eigentumswohnung in seinem Betriebsvermögen hält und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, muss seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung danach mit dem Betrag der geleisteten und am Bilanzstichtag noch nicht verbrauchten Einzahlungen aktivieren.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Hintergrund der Entscheidung

1. Instandhaltungsrückstellung gemäß Wohnungseigentumsgesetz

[i]Zweck: finanzielle Absicherung von GroßreparaturenGemäß § 21 Abs. 5 Nr. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung. Diese dient der Instandhaltung und der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums. Im Wesentlichen werden dadurch Großreparaturen, wie z. B. einer Fassaden- oder Dacherneuerung, finanziell abgesichert.

[i]Teil des Verwaltungsvermögens der WohnungseigentümergemeinschaftDie Beiträge zur ...