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NWB BB 9/2012 S. 261

Bei Versicherungsstreit zuerst Ombudsmann kontaktieren

Bei evtl. Problemen mit der Versicherung sollten Sie bzw. Ihre Mandanten sich zuerst an den Versicherungs-Ombudsmann wenden. Je nach Versicherungstyp liegt die Erfolgsquote zwischen 20 % und 40 %.

Weitere Vorteile für Sie: Die Schlichtung ist kostenlos und Sie können dennoch jederzeit den Rechtsweg beschreiten, wenn Ihnen die Entscheidung nicht zusagt. Versicherungen dagegen müssen sich bis zu einem Streitwert von 10.000 € an die Entscheidung des Ombudsmanns halten.

Hinweis

Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie online unter www.versicherungsombudsmann.de