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Verkürzung der Restschuldbefreiung beschlossen
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Verkürzung des Verfahrens zur Restschuldbefreiung am beschlossen. Der Entwurf sieht eine Verkürzung des Restschuldverfahrens von sechs auf drei bzw. fünf Jahre vor.
Die Verkürzung des Restschuldverfahrens auf drei Jahre soll erfolgen, wenn der Insolvenzschuldner mindestens 25 % der Gläubigerforderungen und die Verfahrenskosten innerhalb der ersten drei Jahre beglichen hat. Eine Verkürzung auf fünf Jahre erfolgt dann, wenn der Insolvenzgläubiger die Verfahrenskosten bezahlt hat.
Zukünftig sollen auch Verbraucher ein Insolvenzplanverfahren durchführen können und keinen außergerichtlichen Einigungsversuch mehr durchführen müssen, wenn dieser offensichtlich aussichtslos ist. Außerdem werden die Gläubigerrechte dadurch gestärkt, da...