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Track 17 | Umsatzsteuer: EuGH bestätigt Ausschlussfrist im Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Der EuGH hat bestätigt, dass es sich bei der Frist von 9 Monaten im Vorsteuer-Vergütungsverfahren um eine Ausschlussfrist handelt. Für das Jahr 2011 können in Deutschland ansässige Unternehmer einen Antrag auf die Erstattung von Vorsteuern im EU-Ausland noch bis zum elektronisch beim BZSt stellen.
Noch bis zum können in Deutschland ansässige Unternehmer die Vergütung von Vorsteuern im EU-Ausland für 2011 beantragen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Das hat der Europäische Gerichtshof jüngst bestätigt.
Unternehmer erhalten oftmals Rechnungen, in denen ausländische Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Zum Beispiel für die Reisekosten der Mitarbeiter. Über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren können die Unternehmen sich die Umsatzsteuer erstatten lassen, wenn sie umsatzsteuerlich im jeweiligen Land nicht selbst erfasst sind. Lange Zeit war das Verfahren allerdings sehr aufwändig. Bei kleineren Erstattungsbeträgen war immer zu prüfen: Lohnt sich der Aufwand überhaupt? Seit dem Steuerjahr 2010 ist das Prozedere aber wesentlich vereinfacht worden. Für die Vergütung der Vorsteuerbeträge ist seither ausschließlich das Bund...